Sitzung: 11.02.2016 OR SAL/002/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0226/16
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus Salomonsborn zur Verfügung gestellt.