Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Ortsteilbürgermeister werden Mittel in Höhe von 250,00 Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage    § 71 ThürGemHV nachzuweisen.