Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die konzeptionelle Ausrichtung und die Trägerschaft des Jugendhauses DOMIZIL werden im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes zum 01.01.2017 neu geregelt.

 

02

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Unterausschuss Kinder- und Jugendförderplanung ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten, um einen geeigneten anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Übernahme der Trägerschaft des Jugendhauses DOMIZIL zu finden. Die Zielsetzungen der Einrichtung und die Anforderungen an die Trägerkonzeption sind in Abstimmung mit dem Unterausschuss Kinder- und Jugendförderplanung zu entwickeln und dienen als Grundlage für das Interessenbekundungsverfahren.