Sitzung: 20.01.2016 StR/001/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2466/14
Beschluss:
01
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan LOV658 "Wohnbebauung
Braugoldareal" Stadtratsbeschluss Nr. 2274/13 vom 17.04.2014 wird
aufgehoben.
02
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 29.12.2014 für das
Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan LOV658 "Wohnbebauung
Braugold" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach
pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet
werden.
03
Für den Bereich des ehemaligen
Braugoldgeländes zwischen der Schillerstraße und der Robert-Koch-Straße soll
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan LOV658 "Wohnbebauung Braugoldareal"
neu aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke
53/2, 59, 60/3, 73, 74, 266/58 und 309/72. Alle Flurstücke befinden sich in der
Gemarkung Erfurt-Süd, Flur 29.Â
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
werden folgende Planungsziele angestrebt:
- städtebauliche und freiraumplanerische
Neuordnung des Areals der ehemaligen Braugoldbrauerei,
- Schaffen von Raumkanten (straßenseitige
Baufluchten) zur Einbindung des Areals in das städtebauliche Gesamtgefüge
(Quartiersbildung),
- Schaffen der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden als Geschosswohnungsbau,
- Sicherung einer quartiersverträglichen
Bebauung im Blockinnenbereich durch maßstäbliche Baustrukturen,
- Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
für die bestehende angrenzende sowie geplante Wohnbebauung,Â
- Sicherung einer hohen Freiraumqualität im
Rahmen eines zu erstellenden Freiflächenkonzepts,
- Sicherung der erforderlichen Flächen für
den ruhenden Verkehr in Tiefgaragen.
04
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
05
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
06
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung
dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.
07
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der
Berichtigung anzupassen.
08
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit
dem Antragsteller vertraglich die Durchführung eines Planungswettbewerbs auf
der Grundlage folgender Rahmenbedingungen für das Vorhabengebiet zu
vereinbaren:
-
Durchführung
eines Realisierungswettbewerbs nach den Richtlinien der RPW 2013 in Form eines
nicht offenen Wettbewerbs im kooperativen Verfahren (nicht anonym)
-
Teilnehmerzahl:
10 eingeladene Planungsbüros
-
Einer der
Planverfasser eines prämierten Entwurfs ist mindestens bis zur Leistungsphase 4
entsprechend der HOAI durch den Vorhabenträger zu beauftragen.
-
Die
Übernahme der Kosten des Wettbewerbs erfolgt durch den Vorhabenträger.
-
Die
Planungsziele des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans bilden die
Grundlage für die Aufgabenstellung des Wettbewerbs.
09
Die städtebaulichen Rahmenbedingungen der
Wettbewerbsauslobung werden dem Stadtrat vor Durchführung des Verfahrens zur
Entscheidung vorgelegt.
(redakt.
Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1
beigefügt.)