Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan LOV658 "Wohnbebauung Braugoldareal" Stadtratsbeschluss Nr. 2274/13 vom 17.04.2014 wird aufgehoben.

 

02

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 29.12.2014 für das Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan LOV658 "Wohnbebauung Braugold" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

03

Für den Bereich des ehemaligen Braugoldgeländes zwischen der Schillerstraße und der Robert-Koch-Straße soll gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1  BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan LOV658 "Wohnbebauung Braugoldareal" neu aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 53/2, 59, 60/3, 73, 74, 266/58 und 309/72. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Erfurt-Süd, Flur 29. 

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-  städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung des Areals der ehemaligen Braugoldbrauerei,

-  Schaffen von Raumkanten (straßenseitige Baufluchten) zur Einbindung des Areals in das städtebauliche Gesamtgefüge (Quartiersbildung),

-  Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden als Geschosswohnungsbau,

-  Sicherung einer quartiersverträglichen Bebauung im Blockinnenbereich durch maßstäbliche Baustrukturen,

-  Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität für die bestehende angrenzende sowie geplante Wohnbebauung, 

-  Sicherung einer hohen Freiraumqualität im Rahmen eines zu erstellenden Freiflächenkonzepts,

-  Sicherung der erforderlichen Flächen für den ruhenden Verkehr in Tiefgaragen.

 

04

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

05

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

06

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

07

Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

08

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit dem Antragsteller vertraglich die Durchführung eines Planungswettbewerbs auf der Grundlage folgender Rahmenbedingungen für das Vorhabengebiet zu vereinbaren:

-          Durchführung eines Realisierungswettbewerbs nach den Richtlinien der RPW 2013 in Form eines nicht offenen Wettbewerbs im kooperativen Verfahren (nicht anonym)

-          Teilnehmerzahl: 10 eingeladene Planungsbüros

-          Einer der Planverfasser eines prämierten Entwurfs ist mindestens bis zur Leistungsphase 4 entsprechend der HOAI durch den Vorhabenträger zu beauftragen.

-          Die Ãœbernahme der Kosten des Wettbewerbs erfolgt durch den Vorhabenträger.

-          Die Planungsziele des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans bilden die Grundlage für die Aufgabenstellung des Wettbewerbs.

 

09

Die städtebaulichen Rahmenbedingungen der Wettbewerbsauslobung werden dem Stadtrat vor Durchführung des Verfahrens zur Entscheidung vorgelegt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)