Sitzung: 20.01.2016 StR/001/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2328/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, ALT617
"An den Graden" bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1: 250)
mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 13.01.2016, mit dem
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 4) zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT617 "An den Graden" wird
gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt. den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3
Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
05
Die
Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr.11 Bereich Altstadt, Bebauungsplanes ALT617
"An den Graden" (Anlage 6) wird gebilligt.
Die
11. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zusammen
mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT617 "An den Graden" in der
durch die Anpassung an den Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich neu bekannt
zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden
eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft gegeben wird.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – h beigefügt.)