Sitzung: 20.01.2016 StR/001/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2161/15
Beschluss:
01
Das in Anlage 1 befindliche
"Integrierte städtebauliche Rahmenkonzept Äußere Oststadt" wird
als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung
bestätigt und ist bei der nachfolgenden Aufstellung formeller Planungen
(Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Satzungen) zu
berücksichtigen.
02
Das "Integrierte städtebauliche
Rahmenkonzept Äußere Oststadt" wird für den Teilbereich 1 (Abgrenzung
siehe Anlage 2) als Sanierungsziel gemäß §140 Nr.3 BauGB beschlossen.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das
"Integrierte städtebauliche Rahmenkonzept Äußere Oststadt" ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Rahmenplan während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 5 a – b beigefügt.)