Beschluss:

 

01

Das in Anlage 1 befindliche "Integrierte städtebauliche Rahmenkonzept Äußere Oststadt" wird als  Arbeitsgrundlage für die Verwaltung bestätigt und ist bei der nachfolgenden Aufstellung formeller Planungen (Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Satzungen) zu berücksichtigen.

 

02

Das "Integrierte städtebauliche Rahmenkonzept Äußere Oststadt" wird für den Teilbereich 1 (Abgrenzung siehe Anlage 2) als Sanierungsziel gemäß §140 Nr.3 BauGB beschlossen.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das "Integrierte städtebauliche Rahmenkonzept Äußere Oststadt" ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Rahmenplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – b beigefügt.)