Sitzung: 16.12.2015 StR/042/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 12, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2857/15
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die
fiskalischen Voraussetzungen darzulegen, um die verfügten Sperren bei den
Zuweisungen und Zuschüssen an Dritte (Gr. 71), die gekürzt bzw. auf
"0" gesetzt wurden, im 2. Quartal 2016 aufheben zu können.
Dazu sind Spitzabrechnungen der verfügten
Mittel für das 1. Quartal 2016 dem AusschussÂ
FLRV vorzulegen.