Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)        Der Beschluss Nr.: 2453/15 vom 02.11.2015 wird aufgehoben.

2)         Die dadurch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (1) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt in Höhe von 3.318,85 Euro dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung bereitgestellt. Diese Gelder werden für das Bürgerhaus Windischholzhausen für die Erledigung von kleineren, unvorhergesehenen oder dringlichen Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten, sowie für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen unter 410 EUR brutto eingesetzt.