Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

01

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt darzustellen, welche Festlegungen aus den jeweiligen Grünordnungsplänen in B-Plänen festgesetzt werden können und welche ggf. auf anderer Ebene festzuschreiben sind.

 

02

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. dem Stadtrat sind die Grundzüge von Wettbewerbsauslobungen, bei denen es sich um Bauvorhaben handelt, zur Bestätigung vorzulegen.

 

03

Bei allen baurelevanten Wettbewerben ist eine sachkundige Person mit ausgewiesener Kompetenz in Fragen der Ökologie und Nachhaltigkeit beratendes Mitglied der Wettbewerbsjury.