Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 11, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die neuen Verpflegungsentgelte ab 1. Januar 2016  werden als Anlage 1 zur  "Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 25.03.2014" für die kommunalen Einrichtungen beschlossen.

 

02

Die betroffenen Elternbeiräte sind nach Maßgabe des ThürKitaG zu beteiligen.

 

03

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat regelmäßig alle 2 Jahre im 1. Quartal die auf einer aktuellen Kostenkalkulation basierende Entgelttabelle für die Verpflegungskosten in kommunalen Einrichtungen vor. Die erste Vorlage der Kostenkalkulation erfolgt im 1. Quartal 2017 durch das Jugendamt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.)