Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt, die als Anlage 3 beigefügte, 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Landeshauptstadt Erfurt (Straßenreinigungsgebühren-satzung – StrReiGebEF).

 

02

Der Beschluss ist vor seiner öffentlichen Bekanntmachung dem Thüringer Landesverwaltungsamt anzuzeigen. Mit der Anzeige ist um die Genehmigung zur vorzeitigen Bekanntmachung zu ersuchen (§ 2 Abs. 5, Satz 1 und 2 ThürKAG).

 

03

Nach Ablauf der unbeanstandet gebliebenen Prüffrist der Rechtsaufsichtsbehörde (2 Abs. 5, Satz 2 ThürKAG) oder nach der ausdrücklichen Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung ist die 1. Änderungssatzung im Amtsblatt der Stadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Die Gebührenkalkulation gemäß Anlage 4 sowie die Auswirkungen auf den Haushalt gemäß den Anlagen 6 und 7 werden bestätigt. Die nicht über Gebühren zu deckenden Kosten sind aus dem Haushalt der Stadt zu decken.

 

05

Die in Anlage 7 dargestellten Ausgaben (Entgelte für die SWE Stadtwirtschaft GmbH –Sonderleistungen, Parkplatzreinigung) werden bestätigt und bilden die Basis für die Beauftragung der Stadtwirtschaft für die Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung der Jahre 2016 bis 2019.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – e beigefügt.)