Sitzung: 16.12.2015 StR/042/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 11, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2248/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt, die als Anlage 3
beigefügte, 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
in der Landeshauptstadt Erfurt (Straßenreinigungsgebühren-satzung –
StrReiGebEF).
02
Der Beschluss ist vor seiner öffentlichen
Bekanntmachung dem Thüringer Landesverwaltungsamt anzuzeigen. Mit der Anzeige
ist um die Genehmigung zur vorzeitigen Bekanntmachung zu ersuchen (§ 2 Abs. 5,
Satz 1 und 2 ThürKAG).
03
Nach Ablauf der unbeanstandet gebliebenen
Prüffrist der Rechtsaufsichtsbehörde (2 Abs. 5, Satz 2 ThürKAG) oder nach der
ausdrücklichen Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung ist die 1.
Änderungssatzung im Amtsblatt der Stadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Die Gebührenkalkulation gemäß Anlage 4
sowie die Auswirkungen auf den Haushalt gemäß den Anlagen 6 und 7 werden
bestätigt. Die nicht über Gebühren zu deckenden Kosten sind aus dem Haushalt
der Stadt zu decken.
05
Die in Anlage 7 dargestellten Ausgaben
(Entgelte für die SWE Stadtwirtschaft GmbH –Sonderleistungen,
Parkplatzreinigung) werden bestätigt und bilden die Basis für die Beauftragung
der Stadtwirtschaft für die Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung der
Jahre 2016 bis 2019.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – e
beigefügt.)