Sitzung: 16.12.2015 StR/042/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2025/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat stellt fest, dass die
städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 2 dargestellten Teilbereich
„Hanseviertel“ erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Begründung (Anlage 3)
zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung Innere Oststadt im Teilbereich
Hanseviertel wird gebilligt.
02
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über
die Teilaufhebung der Sanierungssatzung Innere Oststadt im Teilbereich
„Hanseviertel“ (TAS 002) gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen. Die
Teilaufhebungssatzung ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 5 a – c beigefügt.)