Beschluss:

 

01

Das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet wird als Programmgebiet "Soziale Stadt - Erfurt-Südost" beschlossen.

 

02

Der Stadtrat beschließt das Entwicklungskonzept "Soziale Stadt - Erfurt Südost" (Anlage 2).

 

03

Der Stadtrat beschließt, dass die im Entwicklungskonzept "Soziale Stadt - Erfurt Südost" enthaltenen Maßnahmen grundsätzlich mit den notwendigen Eigenanteilen, vorbehaltlich der haushalterischen Voraussetzungen, in den Haushaltplan 2016 und die der folgenden Jahre aufgenommen werden.

 

04

Die Verwaltung wird beauftragt das Entwicklungskonzept den Fördermittelgebern (Bund/Land) als Anlage zum Jahresprogrammantrag 2016 nachzureichen.

 

05

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber (TLVwA) zur Umsetzung der Maßnahmen zu führen

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – b beigefügt.)