Sitzung: 16.12.2015 StR/042/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 1872/15
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 10.09.2015, für
das Vorhaben „Höffner - Waltersleben“ wird gemäß § 12 Abs. 2
Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich
eingeleitet werden.
02
Für den Bereich im Ortsteil
Waltersleben, nördlich der Bundesautobahn 4 (Kirchheimer Dreieck / Dresden),
südöstlich der Arnstädter Chaussee und westlich, parallel zur östlichen
Flurstücksgrenze des Flurstücks 192/12 der Flur 3 in der Gemarkung Waltersleben
soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 13a Abs. 1 S. 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan WAL 678 "Höffner - Waltersleben"
aufgestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der zulässigen Gesamtverkaufsfläche
von 35.000 m² auf 49.000 m² Gesamtverkaufsfläche.
-
Sicherung
einer Gesamtobergrenze von 2.300 m²
Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente.
03
Der Einleitungs- und Änderungsbeschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt
Erfurt bekannt zu machen.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB und einen Städtebaulichen Vertrag zur Tragung
der Kosten des Bebauungsplanverfahrens inklusive erforderlicher Gutachten und
Wirkungsanalysen abzuschließen und das Vorhaben dem Moderationsverfahren nach dem Regionalen
Einzelhandelskonzept Mittelthüringen unterziehen zu lassen.
(redakt.
Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3
beigefügt.)