Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Kirmesverein Töttleben e. V. zur Vorbereitung und Durchführung der bereits stattgefundenen Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.