Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Jugendhilfeausschuss erteilt nach § 16 Absatz 6 der Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt die Zustimmung, dass die jeweilige Fraktion des Erfurter Stadtrates, von den stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter die für ihre Fraktionen (§ 6 Abs. 2a i.V.m. § 6 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Erfurt) in den Jugendhilfeausschuss entsandt wurden, Bildaufnahmen (Fotos) für die laufende Wahlperiode anfertigen dürfen.

 

02

Der Jugendhilfeausschuss erteilt nach § 16 Absatz 6 der Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt die Zustimmung, dass die öffentliche Träger der Jugendhilfe von den stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter n (§ 6 Abs. 2 b i.V.m § 6 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Erfurt ) , die von Ihnen in den Jugendhilfeausschuss entsandt wurden für die laufende Wahlperiode Bildaufnahmen (Fotos) anfertigen dürfen.

 

03

Der Jugendhilfeausschuss erteilt, nach § 16 Absatz 6 der Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt, die Zustimmung, dass die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter ( § 8 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Erfurt) für die laufende Wahlperiode Bildaufnahmen (Fotos) von sich anfertigen dürfen.