Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

  1. Der Feuerwehrförderverein erhält gem. §17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) 214,96 EUR zuzügl. eventueller Restmittel aus vorangegangenen Beschlüssen für die Ausstattung der Jugendfeuerwehrabteilung mit DJF Überjacken und  für Ausbildungsmaterial.
  2. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.