Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Der Feuerwehrförderverein erhält gem. §17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) 600,00 EUR zur Ausgestaltung des Richtfestes für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses.