Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Beschluss 1965/15, wonach dem Garten- und Friedhofsamt, SG Gewässerunterhaltung, die derzeit ausgabefähigen Mittel aus § 4 der Ortsteilverfassung in Höhe von 2.566,25 EUR zur Sanierung des Abschlagbauwerkes Schlossteiche zur Verfügung gestellt werden, wird hinsichtlich der tatsächlich nur benötigten Summe in Höhe von 727,47 EUR gem. § 4 Abs. 3 der Ortsteilverfassung korrigiert.