Sitzung: 18.11.2015 StR/040/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1697/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit
Pächtern, die städtische Flächen an Oberflächengewässern landwirtschaftlich
nutzen, Kooperationsverträge abzuschließen, die das Ausbringen von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln in einem 10 m breiten Gewässerrandstreifen (ab
Böschungsoberkannte) je Gewässerseite verbieten.
02
Für den Fall, dass Pächter die Kooperationsverträge
gemäß Beschlusspunkt 01 nicht abschließen, sind die entsprechenden
Pachtverträge von der Verwaltung nicht zu verlängern. Für diese Flächen sind
neue Landpachtverträge abzuschließen, die ein Verbot für das Ausbringen von
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem 10 m breiten
Gewässerrandstreifen (ab Böschungsoberkannte) je Gewässerseite beinhalten.
03
Der Stadtrat beauftragt die
Verwaltung, im Rahmen der regionalen Planungsgemeinschaft anzuregen, dass auch
andere Kommunen ähnliche Regelungen zur Verbesserung des Gewässerschutzes
treffen.