Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit Pächtern, die städtische Flächen an Oberflächengewässern landwirtschaftlich nutzen, Kooperationsverträge abzuschließen, die das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem 10 m breiten Gewässerrandstreifen (ab Böschungsoberkannte) je Gewässerseite verbieten.

 

02

Für den Fall, dass Pächter die Kooperationsverträge gemäß Beschlusspunkt 01 nicht abschließen, sind die entsprechenden Pachtverträge von der Verwaltung nicht zu verlängern. Für diese Flächen sind neue Landpachtverträge abzuschließen, die ein Verbot für das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem 10 m breiten Gewässerrandstreifen (ab Böschungsoberkannte) je Gewässerseite beinhalten.

 

03

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der regionalen Planungsgemeinschaft anzuregen, dass auch andere Kommunen ähnliche Regelungen zur Verbesserung des Gewässerschutzes treffen.