Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Maßnahmen zum Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen gemäß Anlage 1 werden beschlossen.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Fördermaßnahmen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung sowie Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu beantragen.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die haushalterischen Voraussetzungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 einschließlich des Finanzplanes 2017-2019 zur Umsetzung der Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und der Fördermittelbestätigungen zu schaffen.

 

04

Die zuständigen Ausschüsse werden zeitnah über die Ergebnisse der Fördermittelbeantragung und über das weitere Verfahren informiert.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 14 beigefügt.)