Sitzung: 18.11.2015 StR/040/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2351/15
Beschluss:
01
Die Maßnahmen zum Bundesprogramm für die
Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen
gemäß Anlage 1 werden beschlossen.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
entsprechenden Fördermaßnahmen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung sowie Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
zu beantragen.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
haushalterischen Voraussetzungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2016
einschließlich des Finanzplanes 2017-2019 zur Umsetzung der Maßnahmen nach
Maßgabe des Haushaltes und der Fördermittelbestätigungen zu schaffen.
04
Die zuständigen Ausschüsse werden zeitnah
über die Ergebnisse der Fördermittelbeantragung und über das weitere Verfahren
informiert.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 14 beigefügt.)