Sitzung: 28.10.2015 OR BUE/008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2405/15
Beschluss
1) Entsprechend § 4
i.V.m. § 13, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle
Mittel i.H.v. 4.404,05 EUR für dringende Unterhaltungs- und Sanie-rungsarbeiten
für die Gehbahninstandsetzung am "Platz der Jugen 5"bereitgestellt.
2) Vorbehaltich der
Nichtumsetzung der Maßnahme (1) der Gehbahninstandsetzung "Platz der
Jugend 5" und der daraus wieder freiwerdenden finanziellen Mittel oder der
nach Umsetzung der Maßnahme (1) noch zur
Verfügung stehenden finanziellen Mittel, werden entsprechend § 4 Abs. 3 i.V.m.
§ 8 ( Bürgerhaus) und § 11 (Pflege des Ortsbildes) der Ortsteilverfassung finanzielle
Mittel in Höhe von 4.404,05 EUR für
a. dringliche
Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten imÂ
Bürgerhaus
(Elektroinstallation inkl. Außenbeleuchtung),
b. sowie für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen für das Bürgerhaus (hier: Beschaffung von Ankündigungstafeln und
Geschirrspülmaschine) zur Verfügung gestellt.