Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1)     Entsprechend § 4 i.V.m. § 13, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel i.H.v. 4.404,05 EUR für dringende Unterhaltungs- und Sanie-rungsarbeiten für die Gehbahninstandsetzung am "Platz der Jugen 5"bereitgestellt.

 

2)     Vorbehaltich der Nichtumsetzung der Maßnahme (1) der Gehbahninstandsetzung "Platz der Jugend 5" und der daraus wieder freiwerdenden finanziellen Mittel oder der nach Umsetzung der Maßnahme (1)  noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, werden entsprechend § 4 Abs. 3 i.V.m. § 8 ( Bürgerhaus) und § 11 (Pflege des Ortsbildes) der Ortsteilverfassung finanzielle Mittel in Höhe von 4.404,05 EUR für

 

a.      dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im  Bürgerhaus (Elektroinstallation inkl. Außenbeleuchtung),

b.      sowie für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus (hier: Beschaffung von Ankündigungstafeln und Geschirrspülmaschine) zur Verfügung gestellt.