Sitzung: 22.10.2015 OR MEL/008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2297/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (1) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden die restlichen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in Höhe von 2.545,90 Euro dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung zur Verfügung gestellt. Diese Gelder werden für das Bürgerhaus Melchendorf für die Erledigung von kleineren, unvorhergesehenen oder dringlichen Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten sowie für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen unter 410 EUR brutto eingesetzt.