Sitzung: 26.10.2015 OR AZM/008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2331/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Azmannsdorf finanzielle Mittel in Höhe von 2.200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel werden zur Erneuerung der Bänke für den Außenbereich eingesetzt.