Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.         Dem Ortsteilbürgermeister werden zusätzlich zu den Beschlüssen 0942/15 vom 11.05.2015 und 2028/15 vom 28.09.2015 finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.         Entsprechend der unter § 19a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.

3.         Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.