Sitzung: 26.10.2015 OR SCH/008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2312/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Schmira sowie für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten, finanzielle Mittel i.H.v. 1877,61 EUR, zur Verfügung gestellt.