Beschluss: mit Ă„nderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung werden die aus § 4 der Ortsteilverfassung derzeit zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5.419,50 EUR für den restlichen Abbruch und die Beräumung des Geländes Altes Feuerwehr-Gerätehaus entsprechend §§ 8, 12 der Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.