Sitzung: 29.10.2015 OR WAL/008/2015
Beschluss: mit Ă„nderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2266/15
Dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung werden die aus § 4 der Ortsteilverfassung derzeit zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5.419,50 EUR für den restlichen Abbruch und die Beräumung des Geländes Altes Feuerwehr-Gerätehaus entsprechend §§ 8, 12 der Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.