Sitzung: 26.10.2015 OR MÖR/008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2205/15
Nach Teilaufhebung der Haushaltssperre sollen die nun neu zur Verfügung stehenden Mittel aus § 4 der Ortsteilverfassung in Höhe von 1.215,70 EUR dem bereits am 24.08.2015 gefassten Beschluss 1693/15 (2.739,25 EUR) zugeordnet werden.
Dem Tiefbau- und Verkehrsamt werden die nunmehr freigegebenen Mittel aus § 4 der Ortsteilverfassung in Gesamthöhe von 3.954,95 EUR für Sanierungen an innerörtlichen Gehbahnen zur Verfügung gestellt.