Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, rechtzeitig vor Antragsschluss, dem 13. November 2015, den entsprechenden Ausschüssen und den Stadtratsmitgliedern Vorschläge zu unterbreiten, wie die Stadt Erfurt von dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ profitieren kann.

 

02

Die Verwaltung wird beauftragt, im Bundesprogramm " Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" rechtzeitig vor Antragsschluss am 13. November 2015 einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

03

Wird die Landeshauptstadt Erfurt vom Bund in das Programm aufgenommen, wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen haushaltärischen Veranschlagungen im städtischen Haushalt je nach Bedarf für die kommenden Jahre vorzunehmen.

 

04

Die Anträge auf Förderung sind unter Vorbehalt des Haushaltes und der Sicherung der Eigenmittel zu stellen.