Sitzung: 21.10.2015 StR/038/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2111/15
Beschluss:
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
rechtzeitig vor Antragsschluss, dem 13. November 2015, den entsprechenden
Ausschüssen und den Stadtratsmitgliedern Vorschläge zu unterbreiten, wie die
Stadt Erfurt von dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen
in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ profitieren kann.
02
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bundesprogramm
" Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur" rechtzeitig vor Antragsschluss am 13. November 2015 einen
entsprechenden Förderantrag zu stellen.
03
Wird die Landeshauptstadt Erfurt vom Bund
in das Programm aufgenommen, wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen
haushaltärischen Veranschlagungen im städtischen Haushalt je nach Bedarf für
die kommenden Jahre vorzunehmen.
04
Die Anträge auf Förderung sind unter
Vorbehalt des Haushaltes und der Sicherung der Eigenmittel zu stellen.