Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Stadt Erfurt nutzt im Zeitraum 2015 – 2020 die Möglichkeiten der EFRE-Förderung zur Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL).  Eine Beteiligung am Förderprogramm mit Einzelmaßnahmen steht unter Haushaltsvorbehalt.

02

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der neu geschaffenen Fördermöglichkeiten einen Maßnahmenkatalog zur Inanspruchnahme von Fördermitteln während des Programmzeitraums zu erarbeiten. Der Maßnahmenkatalog ist dem Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen.

03

Auf Grundlage dieses Maßnahmenkataloges sind Projektskizzen für Einzelmaßnahmen zu erarbeiten und diese einzureichen.

04

Wird die von der Landeshauptstadt Erfurt eingereichte Projektskizze vom Freistaat Thüringen nach Bestätigung durch den ENL-Beirat in den Kreis der förderberechtigten Projekte aufgenommen, wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zur Beantragung der entsprechenden Fördermittel einzuleiten. Die zu fördernde Maßnahme ist dem Stadtrat unter Vorberatung der zuständigen Ausschüsse  zur Bestätigung vorzulegen.