Sitzung: 28.09.2015 OR HOH/007/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1991/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für dringend erforderliche Sanierungsarbeiten im Traufbereich, einschließlich Taubenvergrämung, Mittel in Höhe von 2.400,00 Euro dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung zur Verfügung gestellt.