Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)       Entsprechend § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin für die Durchführung eines Kabarettabends finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2.)       Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden  Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.