Sitzung: 08.07.2015 StR/034/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0915/15
Beschluss:
01
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ANV422
"Universität" in seiner Fassung vom 01.06.2015 (Anlage 2) und die
Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ANV422 wird gegenüber dem Beschluss des Stadtrates vom
17.09.1997 (Beschluss - Nr. 197/97) präzisiert.
Der Bereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum
Bebauungsplan umgrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden folgenden
Planungsziele angestrebt:
-
Fortführung
der mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme begonnenen Entwicklung des
Areals unter Berücksichtigung der aktuellen Bedarfsentwicklung für
Sonderbauten.
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete
städtebaulich-architektonische und grünordnerische Entwicklung des Gebietes.
-
Integration
des Areals in die vorhandene Stadtstruktur.
-
Einbindung
des Landschaftsraumes und Sicherung der landwirtschaftlich genutzten Grünstrukturen in einen durchgehenden Grünzug
östlich der Hannoverschen Straße.
-
Verbesserung
der Erschließungssituation der Universität.
02
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche
Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes ANV422 und dessen Begründung
durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
03
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 11 a – c beigefügt.)