Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ANV422 "Universität" in seiner Fassung vom 01.06.2015 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ANV422 wird gegenüber dem Beschluss des Stadtrates vom 17.09.1997 (Beschluss - Nr. 197/97) präzisiert.

 

Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgenden Planungsziele angestrebt:

 

-       Fortführung der mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme begonnenen Entwicklung des Areals unter Berücksichtigung der aktuellen Bedarfsentwicklung für Sonderbauten.

-       Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebaulich-architektonische und grünordnerische Entwicklung des Gebietes.

-       Integration des Areals in die vorhandene Stadtstruktur.

-       Einbindung des Landschaftsraumes und Sicherung der landwirtschaftlich genutzten  Grünstrukturen in einen durchgehenden Grünzug östlich der Hannoverschen Straße.

-       Verbesserung der Erschließungssituation der Universität.

 

02

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes ANV422 und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

03

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 11 a – c beigefügt.)