Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 13.04.2015 für das Vorhaben "Wohnen an der Georgsgasse" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich Georgsgasse/Weiße Gasse soll gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs.1 Satz 1  BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ALT640 "Wohnen an der Georgsgasse" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Erfurt, Flur 140 und wird begrenzt:

im Norden:   durch die nördliche Straßenbegrenzung der Georgsgasse

im Osten:      durch die nordöstlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 80/2, 80/5 und 80/4

im Süden:    durch die südlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 80/4 und 80/2

im Westen:   durch die westliche Straßenbegrenzung der Weißen Gasse

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

§  Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Definition von Art und Maß der baulichen Nutzung

§  Festsetzung einer neuen Bauflucht entlang der Weißengasse sowie der Georgsgasse

§  Architektonische Gestaltungsvorgaben für die Gebäude

§  Gestaltungs- und Begrünungsvorgaben für die Freiflächen im Hofbereich

§  Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage und Definition von Ein- und Ausfahrten

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der Erhaltungssatzung ALT001 "Altstadt" sowie des Sanierungsgebietes "Andreasviertel" EFM002 gebietsbezogen konkretisiert werden.

 

03

Die auf dem Baugrundstück vorhandene romanische Kelleranlage ist gemäß den denkmalrechtlichen Anforderungen im Bebauungsplanentwurf als zu erhaltendes Bauteil zu berücksichtigen.

 

04

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

05

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

06

Das Bebauungskonzept des ersten Preisträgers aus dem städtebaulich-architektonischen Gutachterverfahren in seiner Fassung vom 19.03.2015 (Anlage 2) wird als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt.

 

07

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchzuführen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

08

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 10 a – c beigefügt.)