Sitzung: 08.07.2015 StR/034/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0902/15
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 13.04.2015 für das
Vorhaben "Wohnen an der Georgsgasse" wird gemäß § 12 Abs. 2
Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für den Bereich Georgsgasse/Weiße Gasse
soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 13a Abs.1 Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan ALT640 "Wohnen an der Georgsgasse"
aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung
Erfurt, Flur 140 und wird begrenzt:
im Norden: Â durch die
nördliche Straßenbegrenzung der Georgsgasse
im Osten:Â Â Â Â Â durch die
nordöstlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 80/2, 80/5 und 80/4
im Süden:   durch die
südlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 80/4 und 80/2
im Westen: Â durch die
westliche Straßenbegrenzung der Weißen Gasse
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
werden folgende Planungsziele angestrebt:
§ Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch Definition von Art und Maß der baulichen Nutzung
§ Festsetzung einer neuen Bauflucht entlang
der Weißengasse sowie der Georgsgasse
§ Architektonische Gestaltungsvorgaben für
die Gebäude
§ Gestaltungs- und Begrünungsvorgaben für die
Freiflächen im Hofbereich
§ Unterbringung des ruhenden Verkehrs in
einer Tiefgarage und Definition von Ein- und Ausfahrten
Mit dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der Erhaltungssatzung
ALT001 "Altstadt" sowie des Sanierungsgebietes
"Andreasviertel" EFM002 gebietsbezogen konkretisiert werden.
03
Die auf dem Baugrundstück
vorhandene romanische Kelleranlage ist gemäß den denkmalrechtlichen
Anforderungen im Bebauungsplanentwurf als zu erhaltendes Bauteil zu
berücksichtigen.
04
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
05
Der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
06
Das
Bebauungskonzept des ersten Preisträgers aus dem
städtebaulich-architektonischen Gutachterverfahren in seiner Fassung vom
19.03.2015 (Anlage 2) wird als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
gebilligt.
07
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
08
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den
erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1
BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens
abzuschließen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 10 a – c beigefügt.)