Sitzung: 08.07.2015 StR/034/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0837/15
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 22.04.2015, für
das Vorhaben „Borntalbogen - Teilgebiet 3“ wird gemäß § 12 Abs. 2
Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich
eingeleitet werden.
02
Für den Bereich Borntalbogen
soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan ANV671 "Borntalbogen - Teilgebiet 3"
aufgestellt werden.
Mit der Planung werden folgende
Ziele verfolgt:
- Angemessene Neuordnung und
Entwicklung des Planungsgebietes
- Herstellung von Baurecht für
Wohnungsbau
- Sicherung der Erschließung
- Sicherung eines adäquaten
Freiraumanteils
- Sicherung von öffentlich
nutzbaren Durchwegungen
Der Geltungsbereich
wird begrenzt:
im Westen durch die westliche
Grenze der geplanten inneren Erschließung, im Norden durch die Grenze zwischen
privater Grundstücksfläche und öffentlicher Verkehrsfläche, im Osten durch die
westliche und südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 45/13, der westlichen
und südlichen Grundstücksgrenze der Flurstücks 45/15, die nordwestlichen
Flurstücksgrenzen der Flurstücke 45/19, 45/20, 45/21, 45/22 und 45/23, die
westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 45/23 und im Süden durch die Grenze zwischen privater
Grundstücksfläche und öffentlicher Verkehrsfläche (alle Gemarkung Erfurt-Nord,
Flur 2).
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ANV671 "Borntalbogen - Teilgebiet
3" in seiner Fassung vom 24.04.2015 bestehend
aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) und mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3), die
Begründung (Anlage 4) sowie die Zwischenabwägung (Anlage 5) werden gebilligt.
04
Das Verfahren wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im
beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ANV671 "Borntalbogen - Teilgebiet
3", der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung sind nach
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt
ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
06
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung
dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – e beigefügt.)