Sitzung: 08.07.2015 StR/034/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 0421/15
Beschluss:
01
Die Zwischenabwägung (Anlage 5)
zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
02
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT617 "An den Graden" in seiner
Fassung vom 03.06.2015 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 3)und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
Das Verfahren wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im
beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB abgesehen.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT617 "An den Graden", der
Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung sind nach § 13a
Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt
ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 3 a – e beigefügt.)