Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Eine Bebauung des Innenhofes (Hochbaumaßnahmen) des Grundstückes Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 35, Flurstück 23/10 wird ausgeschlossen; davon ausgenommen ist die Errichtung von begrünten Carports; der Innenhof ist mit mindestens 60 von Hundert zu begrünen.

 

02

Auf Grund des Parkplatzdefizit`s im Quartier, ist auf dem in Ziffer 01 genannten Grundstück eine weitere Einordnung von max. 16 Stellplätzen für Pkw`s in offener Aufstellung oder die Errichtung von 16 begrünten Carports zusätzlich zu den vorhandenen Garagen, sanierungsrechtlich genehmigungsfähig.

 

03

Die Beschlusspunkte 01-02 werden als Konkretisierung der Sanierungsziele bestätigt.