Sitzung: 24.06.2015 StR/047/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 0701/14
Beschluss:
01
Eine Bebauung des Innenhofes
(Hochbaumaßnahmen) des Grundstückes Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 35, Flurstück
23/10 wird ausgeschlossen; davon ausgenommen ist die Errichtung von begrünten
Carports; der Innenhof ist mit mindestens 60 von Hundert zu begrünen.
02
Auf Grund des Parkplatzdefizit`s im
Quartier, ist auf dem in Ziffer 01 genannten Grundstück eine weitere Einordnung
von max. 16 Stellplätzen für Pkw`s in offener Aufstellung oder die Errichtung
von 16 begrünten Carports zusätzlich zu den vorhandenen Garagen,
sanierungsrechtlich genehmigungsfähig.
03
Die Beschlusspunkte 01-02 werden als
Konkretisierung der Sanierungsziele bestätigt.