Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

1)        Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein Ökumenische Kirmes Hochheim e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2)        Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

3)        Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die finanzielle Unterstützung nicht für die Abrechnung der GEMA verwandt werden darf.