Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Adventskonzertes 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag für die musikalische Umrahmung, für Dekorationsmaterial, Blumen und kleine Präsente für die Kinder eingesetzt werden.