Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)        Dem Förderverein des Evangelischen Kinderhauses am Drosselberg e. V. werden Mittel nach § 17 i. V. mit § 18 b) der Ortsteilverfassung in Höhe von 50,00 Euro für die Bereitstellung einer Hüpfburg zur Verfügung gestellt.

2)        Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 Thür.GemHV nachzuweisen.