Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Vorbereitung und Durchführung des Kindertages eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.