Sitzung: 04.06.2015 BuV 005/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0765/15
Beschluss
01
Die nachfolgend näher bezeichnete Straße
wird dem öffentlichen Verkehr (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet: "Heinrich-Queva-Straße"
(neuer Teilbereich von "An der Büßlebener Grenze" bis Kreuzung
"Mönchenholzener Grenze" siehe
Ãœbersichtsplan).
02
Die Einstufung der Straße erfolgt
entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.
03
Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.
04
Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des
Beschlusses.
05
Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung
im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen
Bekanntmachung wirksam.
Anlagenverzeichnis
Übersichtsplan – redaktioneller
Hinweis: Liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.