Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

01

Die nachfolgend näher bezeichnete Straße wird dem öffentlichen Verkehr (gemäß § 6 ThürStrG)  gewidmet: "Heinrich-Queva-Straße" (neuer Teilbereich von "An der Büßlebener Grenze" bis Kreuzung "Mönchenholzener Grenze"  siehe Übersichtsplan).

 

02

Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.

 

03

Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

04

Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

05

Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen  und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

Anlagenverzeichnis

Übersichtsplan – redaktioneller Hinweis: Liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.