Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Feuerwehrverein Kerspleben e. V. zur Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Kirmesveranstaltung finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.