Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Während der Umsetzung des ESF-Programms "Jugend stärken im Quartier" in der Landeshauptstadt Erfurt werden den Projekten des Programms jährlich folgende Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan als kommunale Eigenmittel zugeordnet:

 

-          für die Umsetzung von Mikroprojekten bis zu 6.000,- EUR aus Maßnahmepunkt XIII (Mikroprojektförderung),

-          für die Umsetzung der Module "Case Management", "Aufsuchende Jugendsozialarbeit" und "Niedrigschwellige Beratung/Clearing" im Jahr 2015 bis zu 18.000,- EUR und im Jahr 2016 bis zu 26.000,- EUR aus der Förderung der Jugendsozialarbeit der Erfurter Brücke aus Maßnahmepunkt XXV.

 

02

Während der Umsetzung des ESF-Programms "Jugend stärken im Quartier" werden von den gemäß Maßnahmepunkt XXV des Kinder- und Jugendförderplans für Jugendsozialarbeit der Erfurter Brücke zur Verfügung stehenden Personalressourcen (5 VbE) in den Jahren 2015 und 2016 maximal 4,5 VbE gefördert, im Jahr 2015 beginnend ab 01.05.2015.