Sitzung: 04.06.2015 JHA 005/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0711/15
Beschluss
01
Während der Umsetzung des ESF-Programms "Jugend stärken im
Quartier" in der Landeshauptstadt Erfurt werden den Projekten des
Programms jährlich folgende Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan als
kommunale Eigenmittel zugeordnet:
-
für die
Umsetzung von Mikroprojekten bis zu 6.000,- EUR aus Maßnahmepunkt XIII
(Mikroprojektförderung),
-
für die
Umsetzung der Module "Case Management", "Aufsuchende
Jugendsozialarbeit" und "Niedrigschwellige Beratung/Clearing" im
Jahr 2015 bis zu 18.000,- EUR und im Jahr 2016 bis zu 26.000,- EUR aus der
Förderung der Jugendsozialarbeit der Erfurter Brücke aus Maßnahmepunkt XXV.
02
Während der Umsetzung des ESF-Programms "Jugend stärken im
Quartier" werden von den gemäß Maßnahmepunkt XXV des Kinder- und
Jugendförderplans für Jugendsozialarbeit der Erfurter Brücke zur Verfügung
stehenden Personalressourcen (5 VbE) in den Jahren 2015 und 2016 maximal 4,5
VbE gefördert, im Jahr 2015 beginnend ab 01.05.2015.