Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.