Sitzung: 12.05.2015 OR FRI/004/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1031/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.