Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der übergeordneten Verkehrsbehörde unverzüglich nach Lösungen zu suchen, um vor allen Zugängen von Kindertagesstätten und Grundschulen in Erfurt, wo derzeit noch die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h gilt, werktags zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

 

02

Der Stadtrat empfiehlt, die Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung vor Kindertageseinrichtungen und Grundschulen soll oberste Priorität bei der Planung der städtischen Verkehrsüberwachung haben.