Sitzung: 27.05.2015 StR/032/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0599/15
Beschluss:
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
der übergeordneten Verkehrsbehörde unverzüglich nach Lösungen zu suchen, um vor
allen Zugängen von Kindertagesstätten und Grundschulen in Erfurt, wo derzeit
noch die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h gilt, werktags zu den
Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h zu begrenzen.
02
Der
Stadtrat empfiehlt, die Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung
vor Kindertageseinrichtungen und Grundschulen soll oberste Priorität bei der
Planung der städtischen Verkehrsüberwachung haben.