Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)        Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e. V. zur Ausstattung und Gestaltung des bereits stattgefundenen traditionellen Maifeuers – Tanz in den Mai am 30.04.2015 - Mittel in Höhe von 250,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)        Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.