Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Töttelstädter Karneval Club e.V. zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Veranstaltungen (u.a. für Kostüme, sonstiges  Material, Dekoraktion) finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.