Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Verein SV Töttelstädt 1990 e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Sportfestes finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.