Der
Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeit den Antrag auf Änderung
der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkt soll als Nachtrag zur
Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. DS 0496/15
– Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Frühlingsfest der Generationen
Die
Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die
Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den
Punkt 4.1. – Verwendung der Mittel nach
§ 16 der Ortsteilverfassung – erweitert